Elektronischer Entgeltnachweis startet am 1.1.2010
Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber vom 1. Januar 2010 an die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten verschlüsselt an eine zentrale Speicherstelle übertragen, wo sie unter einem Pseudonym gespeichert werden. Wenn 2012 dann der Regelbetrieb im ELENA-Verfahren startet, werden die für die Bewilligung von Anträgen auf Arbeitslosengeld, Wohngeld und Bundeselterngeld erforderlichen Daten unter Einsatz von Signaturkarten der Leistungsbezieher abgerufen und papiergebundene Arbeitgeberbescheinigungen nicht mehr nötig sein.
Wie eine Signaturkarte funktioniert, beschreibt u.a. der Berufsverband der Trustcenterbetreiber. Die Signaturkarte dient nicht zur Datenspeicherung. Im ELENA-Verfahren kommt in keinem Fall eine inhaltliche Information auf die Signaturkarte.
Eine Signaturkarte hat dasselbe Format wie eine Bankkarte – die Benutzung funktioniert ganz ähnlich wie Sie es vom Geldautomaten gewohnt sind: Karte in das Chipkartenlesegerät (das für die Verbindung zum Computer sorgt) stecken, PIN (persönliche Identifikationsnummer) eingeben, fertig. Die Signaturkarte kann auf diese Weise praktisch überall dort eingesetzt werden, wo Daten oder Dokumente elektronisch bearbeitet, unterschrieben und sicher übertragen werden sollen.
Genutzt werden kann jede Karte, auf die eine qualifizierte Signatur aufgebracht (aufgeladen) werden kann. Dies sind z.B. der digitale Personalausweis, die Bankkarte, die Gesundheitskarte, aber auch jede andere qualifizierte Signaturkarte, die Sie bei Trustcenterbetreibern erhalten. Auf Antrag werden den Bürgern die Kosten für das Zertifikat erstattet, so dass sichergestellt ist, dass jeder seinen Anspruch auf eine Sozialleistung verwirklichen kann.
Die große Anzahl von qualifizierten Zertifikaten wird dazu führen, dass weitere Anwendungsbereiche erschlossen werden. Gerade die Rechtssicherheit der qualifizierten Signatur wird zu einer Stärkung von Handel und Dienstleistung im Internet beitragen.
Die Antragsbearbeitung bei den Leistungsgewährenden Behörden erfolgt mit diesem Verfahren elektronisch, also ohne unnötige Wartezeiten und ohne das Ausfüllen von Papierformularen. Fehler bei der manuellen Übertragung von Daten entfallen daher.
Informationen zu den Signaturkartenanbietern und den Einsatzgebieten finden Sie unter www.t7ev.org und unter www.signaturauskunft.de
Kommentar: Die großen Banken und Kreditorganisationen, aber auch Telecom und Siemens zeigen exemplarisch, dass Datenklau und Datenmißbrauch gang und gäbe sind. Wer schützt den gläsernen Bürger vor Datenmißbrauch und Datenklau bei seinen persönlichsten Daten? Der erste Hackerangriff ist schon jetzt zu erwarten. Der Aufwand gestohlene Karten bei allen Behörden zu melden und löschen zu lassen wird zukünftig noch größer werden. Der "Türschlüssel" wird zukünftig wohl nicht nur Tür und Tor öffnen. (Gerd Bruckner)



