Grünes Licht für neue Scheidungsregeln gemischter Ehen
Die Regierungen der Länder der Europäischen Union gaben 14 EU-Ländern grünes Licht für eine Regelung, die Ehepaaren mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit bei einer Scheidung die Wahl überlässt, welches nationale Recht anwendbar sein soll. Die noch nicht verabschiedete Regelung soll Ehepartnern emotional und finanziell belastende Verfahren ersparen.
"Der Rat hat heute erstmals seine Zustimmung zur Anwendung dieses neuen Verfahrens gegeben. Das ist eine mutige Entscheidung von historischer Bedeutung. Viele internationale Paare und deren Kindern können nun hoffen, dass ihnen in Kürze ein paar schmerzliche Erfahrungen erspart bleiben,” so Vizepräsidentin Viviane Reding, EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft. „Hieran zeigt sich, dass die EU bei konkreten menschlichen Problemen schnell handeln kann. Durch gemeinsames Handeln können wir internationalen Ehepaaren in schwierigen Situationen helfen und ihnen mehr Rechtssicherheit geben. Die Einführung der Regelung in 14 Mitgliedstaaten ist eine gute Ausgangsbasis. Ich hoffe, alle Mitgliedstaaten werden sich anschließen, damit mehr Bürger von der Regelung profitieren.”
Das Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit kann sofort eingeleitet werden. Die 14 teilnehmenden Länder (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn) werden jetzt über den Verordnungsvorschlag der Kommission verhandeln und abstimmen. Die Verordnung regelt, welche Vorschriften bei der Scheidung von Mischehen zur Anwendung kommen.
Die 14 Länder müssen die Verordnung einstimmig beschließen und das Europäische Parlament konsultieren, bevor sie in Kraft treten kann.
Die Regelung soll den schwächeren Partner bei Scheidungsstreitigkeiten schützen. Ehepaare mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit können sich künftig entscheiden, welches nationale Recht bei ihrer Scheidung oder Trennung zur Anwendung kommen soll. Können sich die Ehepartner nicht einigen, sollen die Gerichte diese Frage nach einem einheitlichen Verfahren entscheiden. Ehepaare erhalten so größere Rechts- und Planungssicherheit und mehr Flexibilität. Dies würde Ehepartnern und Kindern komplizierte, langwierige und belastende Verfahren ersparen.
Die Regelung ist für Ehepaare gemischter Staatsangehörigkeit sowie für Ehepaare gedacht, die getrennt in verschiedenen Ländern leben oder die zusammen in einem anderen Land als ihrem Heimatland leben. Es besteht klarer Handlungsbedarf auf EU-Ebene: Im Jahr 2007 gab es in den 27 EU-Mitgliedstaaten mehr als eine Million Scheidungen; davon hatten 140 000 (13 %) einen „internationalen Hintergrund“.
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