EU-Bürger sollen Überblick über Datenaustausch erhalten
EU-Bürger bekommen einen besseren Überblick, welche ihrer Daten gespeichert und weitergegeben werden. EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström legte am Dienstag in Brüssel eine Übersicht über alle entsprechenden EU-Instrumente vor.
"Die Bürger haben das Recht zu erfahren, welche Daten gespeichert und weitergereicht werden", sagte Malmström. "
Aus diesem Grund habe ich gleich zu Beginn meiner Amtszeit diesen vom Europäischen Parlament geforderten Überblick in Auftrag gegeben." Der Schutz der in der EU-Grundrechtecharta verankerten Grundrechte, insbesondere des Rechts auf Privatsphäre und auf den Schutz personenbezogener Daten, ist der Kommission bei der Ausarbeitung neuer Vorschläge zur Datenverarbeitung ein wichtiges Anliegen.
Die Kommission hat damit erstmals einen klaren, umfassenden und transparenten Überblick über diese Instrumente präsentiert und gleichzeitig die Kernprinzipien für die Evaluierung von Informationsmanagementinstrumenten im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht festgelegt. Diese Grundsätze sollen bei der künftigen Entwicklung von Instrumenten zur Erhebung, Speicherung und zum Austausch von Daten berücksichtigt werden.
Sie beinhalten Aspekte wie Grundrechte, Verhältnismäßigkeit, sorgfältiges Risikomanagement sowie klare Zuständigkeiten, Kostenwirksamkeit und Überprüfungsklauseln. Der Schutz der in der EU-Grundrechtecharta verankerten Grundrechte, insbesondere des Rechts auf Privatsphäre und auf den Schutz personenbezogener Daten, ist der Kommission bei der Ausarbeitung neuer Vorschläge zur Verarbeitung personenbezogener Daten ein wichtiges Anliegen.
Bei allen künftigen Vorschlägen in diesem Bereich wird sie die möglichen Auswirkungen auf die Rechte des Einzelnen beurteilen und prüfen, ob die jeweilige Maßnahme notwendig und verhältnismäßig ist. In jedem Fall wird es einer unabhängigen Stelle auf nationaler oder EU-Ebene vorbehalten sein, die Einhaltung der Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten zu prüfen.
Die Kommission wird jedes in dieser Mitteilung genannte Instrument nach Maßgabe der jeweiligen Berichterstattungspflicht bewerten. Hieraus dürfte eindeutig hervorgehen, wie sich die einzelnen Instrumente in den Gesamtzusammenhang der inneren Sicherheit und der Migrationssteuerung einfügen. Künftige Vorschläge werden gegebenenfalls eine jährliche Berichterstattungspflicht, regelmäßige und Ad-hoc-Überprüfungen sowie eine Beendigungsklausel umfassen.
Bestehende Instrumente sollen nur beibehalten werden, wenn sie weiter dem rechtmäßigen Zweck dienen, zu dem sie eingerichtet wurden.
Quelle: EU Kommission
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