Politik und Gesellschaft : Nichtraucher in Gaststätten jetzt besser geschützt (3-Stufenplan liegt vor)
Geschrieben von redaktion am 03.03.2005 16:25 (1924 x gelesen)

In drei Jahren soll mindestens die Hälfte der Plätze in Restaurants
und Gaststätten Nichtrauchern vorbehalten sein. Auf diese verbindliche
Regelung einigte sich die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marion Caspers-Merk mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband in dieser Woche.

Damit ist auch im Bereich Gaststätten, Hotels und Restaurants eine wichtige Lücke beim Nichtraucherschutz geschlossen.

Im Gegensatz zu den USA und Italien erfolgt damit in Deutschland kein Ausschluss der Raucher und die Gastronomie hat erkannt, dass der freiwillige Weg immer noch der bessere Weg ist beide Seiten, Raucher und Nichtraucher, in ihren freiwilligen und unfreiwilligen Bedürfnissen zu berücksichtigen.


Wie das Presseamt der Bundesregierung mitteilt, handelte es sich um "sehr konstruktive Gespräche und einer sehr kurzen
Verhandlungszeit" in der beiden Seiten sich einig waren, dass eine Vereinbarung vorliegt, die einen wichtigen Schritt für mehr Nichtraucherschutz in deutschen Hotels und Gaststätten bietet".

Die Drogenbeauftragte begrüßte ausdrücklich die Verhandlungsbereitschaft des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), durch die eine gesetzliche Regelung vermieden wurde.

Der DEHOGA wird sich regelmäßig zu bestimmten Stichtagen bei den Mitgliedsbetrieben über den Stand der Umsetzung informieren. Darüber hinaus kontrolliert das Gesundheitsministerium stichprobenartig die Einhaltung der Vereinbarung.

Stufenregelung zum Nichtraucherschutz

Die Vereinbarung orientiert sich an den europäischen Nachbarländern Österreich und Niederlande.

Sie beinhaltet ein stufenweises Vorgehen:

In einem ersten Schritt bis zum 1. März 2006 sollen mindestens 30 Prozent aller Speisebetriebe 30 Prozent ihres Platzangebotes für Nichtraucher bereithalten.

In einer zweiten Stufe bis zum 1. März 2007 müssen mindestens 60 Prozent der Gaststätten 40 Prozent ihrer Plätze für Nichtraucher freihalten.

Zum 1. März 2008 soll schließlich in 90 Prozent aller Gaststätten mit Speisebetrieb mindestens die Hälfte des Platzangebots für Nichtraucher reserviert sein.

Die Regelung betrifft alle Speisebetriebe wie Restaurants, Bistros, Cafés und Kantinen, die über mindestens 75 Quadratmeter Gastfläche oder 40 Sitzplätze verfügen.

Ausgenommen sind Bars, Kneipen und Diskotheken, die nur Getränke oder Snacks anbieten.

Nach Schätzungen des DEHOGA sind rund 100.000 der 250.000 Gaststätten betroffen.

Maßnahmenkatalog der Bundesregierung

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung bezeichnete die erzielte Vereinbarung als weiteren "wichtigen Meilenstein bei dem Bestreben der Bundesregierung, Raucherquoten zu senken." So gilt seit 2002 die Novelle der Arbeitsstättenverordnung, die das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz garantiert.

Außerdem hat die Bundesregierung eine erfolgreiche Präventionskampagne bei Kindern und Jugendlichen gestartet: das erste Mal seit zehn Jahren ist der Raucheranteil bei 12 bis 17-Jährigen rückläufig.

Gäste aus dem Ausland können also von der vernünftigen Freizügigkeit in Deutschland profitieren und müssen nicht erleben, dass die Durchsetzung eines Gesetzes durch die Polizei in Restaurants und Bars erfolgt.

Bravo - geht doch.

Wortlaut der Vereinbarung

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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Mitglied Diskussion
Leser
Geschrieben am: 03.03.2005 17:19  Aktualisiert: 10.03.2005 18:33
 Lokale weiterhin verraucht, Nichtraucher reglementiert und Chance verpasst
– Lokale weiterhin verraucht, Nichtraucher reglementiert –

Mit der jetzt "freiwilligen" unverbindlichen Regelung des dt. Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung wird das nötige Rauchverbot in der Gastronomie weiter aufgeschoben. Gäste, die nicht rauchen, werden bis über das Jahr 2008 hinaus in Zonen verfrachtet und reglementiert. Dunkle Ecken, hintere Tische und Toilettenplätze für Nichtraucher werden jetzt leicht ausgeweitet.

Die Vereinbarung ist dabei nicht einmal das Papier Wert auf dem sie steht. So sind überhaupt nur deutlich weniger als die Hälfte der deutschen Gaststätten von der vagen Regelung betroffen – die Mehrzahl der kleinen Lokale, Bistros, Kneipen, Cafes und Imbisse kann weiterhin das rauchen erlauben, erfüllen sie doch nicht die nötige Bedingung über mehr als 40 Plätze zu verfügen. Und auch in größeren Lokalen wird der Versuch, rauchfreie Plätze mittels Schildchen auf Tischen zu etablieren, so erfolgreich sein können, wie eine Regelung, die "rauchfreie Plätze" im Raucherabteil eines Zuges vorschreibt. Der Zugang zu Bierkneipen und Bars bleibt den 60 Millionen Nichtrauchern ohnehin weiterhin verwehrt, es sei denn sie nehmen toxische Schadstoffemissionen, gepaart mit einer vervielfachten Lungenkrebsgefahr und massivem Unwohlsein in Kauf.

Rauch hält sich nicht an imaginäre Bereiche – nur eine klare gesetzliche Regelung wie in Irland oder in Italien schützt alle Angestellten und Gäste. Hier wurde die Möglichkeit für Deutschland verspielt den Bürgerwünschen (90% der Nichtraucher, und 30% der Raucher wollen ein Rauchverbot) zu entsprechen, und die Erfolge in diesen und anderen Ländern zu wiederholen, wo der Gastronomie-Sektor keinerlei Rückgänge verbuchte, sondern vielmehr leichte Zuwächse erzielte.

In Norwegen beispielsweise (seit Juni 04 Rauchverbot) gab es 3,6% WENIGER Pleiten im Gastrosektor. Während es in Oslo genausoviele Bars & Pubs wie vor dem Rauchverbot gab, erhöhte sich die Zahl der Restaurants die überlebte sogar. (http://www.aftenposten.no/english/local/article959680.ece) In New York, das schon vor langem rauchfreie Bars & Kneipen einführte, stiegen die Umsätze um 8% – viele neue Arbeitsplätze konnten geschaffen werden. In Italien befürworteten das Rauchverbot ebenso 90% der Bürger, irische Pubs sind rauchfrei, und weiterhin proppevoll. Paradox, dass diese Chance bei 5 Millionen Arbeitslosen und zahlreichen Kneipenpleiten in Deutschland, und einer Gastronomie die im letzten Jahr abermals herbe Verluste verbuchte, verspielt wird.

Und anstatt Raucher und Nichtraucher in Zonen auseinanderzudividieren, bliebe durch ein Gesetz einfach die Zigarette draussen, beide Personengruppen aber glücklich und rauchfrei zusammen.

Nichtraucher und Angestellte haben nicht die Freiheit das Atmen einzustellen, Raucher – nach der klaren gesetzlichen Regelung eines Rauchverbots – jedoch jederzeit die Freiheit draußen eine Zigarette zu rauchen. Positiver Nebeneffekt: Mehr Raucher schaffen sich von der Nikotinsucht zu lösen, zudem sinken die generellen Zigarettenkäufe, sodass sich die Wirte über kaufkräftigere Kunden freuen, die ihr Geld – anstatt mittels Zigaretten in die Luft zu blasen – für Speis & Trank ausgeben hätten können.

Die Drogenbeauftragte kann sich mit dem Papier auf dem die wertlose Vereinbarung steht, einen Joint drehen.

Armes Deutschland – und es bleibt träge und verraucht wie es ist. Abermals wurden Chancen verschenkt, und das nötige Rauchverbot aufgeschoben.
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