Verlustverrechnung bei Steuersparmodellen soll in Deutschland eingeschränkt werden
Wie die Bundesregierung mitteilt, können Verluste aus so genannten Steuersparfonds künftig nur noch mit späteren Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden.
Das führe zu mehr Steuergerechtigkeit und beende volkswirtschaftlich fragwürde Steuersparmodelle, erklärte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm nach dem Beschluss des Bundeskabinetts.
So ist es künftig weniger attraktiv, die Steuerbelastung mit Verlusten oder Steuerstundungsmodellen zu senken.
Das Bundeskabinett hat am 24. November einer Formulierungshilfe für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zugestimmt.
Damit werden die bisherigen Verlustverrechnungsmöglichkeiten bei Steuersparmodellen eingeschränkt.
Stichtag 11. November 2005
Der Gesetzentwurf sieht vor, Verrechnungsmöglichkeiten für Verluste aus Steuerstundungsmodellen zu beschränken, denen
* ein Steuerpflichtiger nach dem 10. November 2005 beitritt oder
* für die nach dem 10. November 2005 mit dem Außenbetrieb begonnen wurde. Der Beschluss von Kapitalerhöhungen und die Reinvestition von Erlösen in neue Projekte stehen dem Beginn des Außenvertriebs gleich.
Geltungsbereich
Betroffen sind in erster Linie Verluste aus gewerblichen Steuerstundungsmodellen: Schiffsbeteiligungen - soweit sie noch Verluste vermitteln-, Medienfonds, so genannte New Energy Fonds, Leasingfonds, Wertpapierhandelsfonds und Videogamefonds.
Außerdem sind Verluste aus selbstständiger Arbeit, aus typischen stillen Gesellschaften, aus Vermietung und Verpachtung (insbesondere geschlossene Immobilienfonds) und Verluste aus sonstigen Einkünften einbezogen.
Damit sollen Umgehungen vermieden und die Gleichheit der
Besteuerung sichergestellt werden.
Nicht betroffen sind Private Equity und Venture Capital Fonds, da diese ihren Anlegern keine Verluste zuweisen.
Keine Nachteile für die deutsche Filmwirtschaft
Die Beschränkung bei den Steuerstundungsmodellen habe keine nachteiligen Konsequenzen für die deutsche Filmwirtschaft, unterstrich Regierungssprecher Wilhelm vor der Bundespressekonferenz. Die zuständigen Kabinettsmitglieder hätten den Auftrag erhalten, die im Koalitionsvertrag erwähnten anderen Förderungsmöglichkeiten für die deutsche Filmwirtschaft zu prüfen.
Im Koalitionsvertrag heißt es dazu:
"Wir wollen die Rahmenbedingungen für die deutsche Filmwirtschaft verbessern, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Hierzu gehören international wettbewerbsfähige Verwertungsregelungen und mit EU-Ländern vergleichbare steuerliche Bedingungen, um privates Kapital für Filmproduktionen in Deutschland zu mobilisieren."
Mit der Beschränkung der Verlustverrechnung soll die Förderung von Steuersparmodellen beendet, die insbesondere von Steuerpflichtigen mit höherem Einkünften genutzt werden, um ihre Steuerbelastung zu senken.
Während diese Möglichkeit einmal geschaffen wurde, um Kapital für anderenfalls nur schwer finanzierbare Bereiche zu mobilisieren, wird der volkswirtschaftliche Nutzen dieser Begünstigung heute anders bewertet.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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