Bußgeldkatalog für Autofahrer ab 1. August 2006 erweitert
Seit dem 1. April gibt es eine einheitliche Beschilderung für Tunnel sowie Nothalte- und Pannenbuchten. Autofahrer müssen im Tunnel das Abblendlicht einschalten. An den beschilderten Nothalte- und Pannenbuchten darf nur in Notfällen oder bei einer Fahrzeugpanne gehalten werden.
Werden die Regelungen nicht eingehalten werden folgende Bußgelder ab dem 1. August 2006 fällig.
Im Tunnel ohne Abblendlicht fahren: 10 Euro
Im Tunnel wenden: 40 Euro, 1 Punkt
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt halten: 20 Euro
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt parken: 25 Euro
Frühere Änderungen zu den Bußgeldern für Autofahrer in 2006 finden Sie in German News hier
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