Oberstes Gericht Russlands entscheidet über Auflösung einer Menschenrechtsorganisation
Zum ersten Mal nach dem Inkrafttreten des neuen NGO-Gesetzes wird vom Obersten Gericht Russlands über die Auflösung einer NGO verhandelt und über die Nichtigkeitsklage gegen die Auflösung der „Gesellschaft für Russisch-Tschetschenische Freundschaft“ entschieden, so die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM).
Die „Gesellschaft für Russisch-Tschetschenische Freundschaft“ wurde am 13. Oktober 2006 von einem Gericht des Gebiets Nischnij Nowgorod aufgelöst. Zur Begründung hieß es, eine wegen extremistischer Handlungen verurteilte Person dürfe weder Gründer, Mitglied noch Teilnehmer einer gesellschaftlichen Vereinigung sein (Art. 19. des Gesetzes "Über gesellschaftliche Vereinigungen“).
Der Geschäftsführer und Mitbegründer der Gesellschaft, Stanislaw Dmitrijewskij, war im Februar 2006 nach Art. 282 des StGB Russlands wegen angeblicher "Aufwiegelung zur nationalen, rassistischen oder religiösen Feindseligkeit" zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dem Journalisten wurde die Veröffentlichung eines Offenen Briefs des tschetschenischen Präsidenten Aslan Maschadows und seines Stellvertreters Sakajew in der Zeitung der Gesellschaft "Verteidigung des Rechts“ im Jahre 2004 vorgeworfen.
Die Verurteilung von Stanislaw Dmitrijewskij wegen dieser Veröffentlichung war rechtswidrig und verstieß gegen alle rechtsstaatlichen Prinzipien. Sie war zugleich typisch für das Russland der vergangenen Jahre, wo seit dem Machantritt Putins der Druck auf die Presse ständig wuchs.
Im Februar 2001 konnte die Zeitung „Nezawisimaja Gaseta“ noch ungestraft ein Interview mit Aslan Maschadow veröffentlichen. Im Februar 2004 wurde aber die Zeitung „Kommersant“ wegen der Veröffentlichung eines Interviews mit dem später von Russland liquidierten demokratisch gewählten tschetschenischen Präsidenten Maschadow von der „Aufsichtsbehörde für Massenkommunikation“ offiziell verwarnt, da das Interview Informationen beinhalte, durch die „die Notwendigkeit der extremistischen Tätigkeit“ begründet und gerechtfertigt werde.
Ein Berufungsgericht wies im Sommer 2005 die Beschwerde der Zeitung zurück. Für denselben „Straftatbestand“ wurde Stanislaw Dmitrijewskij im Jahre 2006 zu einer Haftstrafe verurteilt, die auf Bewährung ausgesetzt wurde.
„Präsident Putin passen Menschenrechtsorganisationen wie die Gesellschaft für Russisch-Tschetschenische Freundschaft nicht ins Konzept. Sie stören die Bemühung, Meinung und Information zentral zu lenken. Die russische Justiz ist vom Kreml nicht unabhängig. Mit der Verurteilung von Dmitrijewskij und der anschließenden Auflösung der „Gesellschaft für Russisch-Tschetschenische Freundschaft“ hätten die Behörden ihre Ziele zunächst erreicht: die unabhängige Berichterstattung über Tschetschenien einzuschränken und einen unbequemen Verein aufzulösen“, kritisiert die IGFM.
Weitere Informationen erhalten Sie von: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte, IGFM - Deutsche Sektion e.V., Borsigallee 9, 60388 Frankfurt/Main, Tel.: 069/420108-0, Fax: 069/420108-34, www.menschenrechte.de
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