Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
Zum 1. Juni tritt das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft in Kraft. Mit dem neuen Gesetz wurde eine umfassende Novellierung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vorgenommen.
Mit dem Wegfall des so genannten Lokalisationsprinzips entfällt das Verbot zur Errichtung von Zweigstellen. Und die Anwälte können künftig ab dem ersten Tag der Zulassung vor den Oberlandesgerichten auftreten. Bisher galt hier eine fünfjährige Wartefrist.
Das Gesetz stärkt die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher: Künftig wird es ein bei der Bundesrechtsanwaltskammer geführtes und kostenlos von jedermann online einsehbares Verzeichnis aller in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte geben. Dieses Verzeichnis ersetzt die bisher bei den Gerichten geführten Anwaltslisten.
Die Rechtsanwaltskammern sind künftig berechtigt, bei einem nachgewiesenen berechtigten Interesse den Berufshaftpflichtversicherer des Anwalts zu benennen, wenn der Verbraucher einen Rechtsanwalt auf Schadensersatz in Anspruch nehmen will.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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