Neuregelgung ab 1. November 2007 zu Wertpapierdienstleistungen
Mit dem Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz wird nun die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente in nationales Recht für Deutschland übertragen.
Das Bundesfinanzministerium weist nun auf die folgenden wesentlichen Änderungen hin:
Andererseits profitieren diese Anbieter auch bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen von dem erweiterten europäischen Pass der EU-Finanzmarktrichtlinie. Europäischer Pass bedeutet, dass die Zulassung einer Wertpapierfirma in einem Mitgliedstaat in allen anderen Mitgliedstaaten gültig ist.
Handelsplattformen, das sind Börsen, multilaterale Handelssysteme und Internalisierungssysteme, werden neuen Regelungen zur Vorhandels- und Nachhandelstransparenz unterworfen.
Bei der Ausführung von Wertpapiergeschäften ergeben sich für die Finanzdienstleistungsindustrie neue Anforderungen im Bereich der Organisation, der Wohlverhaltensregeln und der Pflicht zur bestmöglichen Ausführung. So müssen unter anderem bei Beratungsdienstleistungen die Geschäfte den Anlagezielen, den finanziellen Verhältnissen und dem Erfahrungsschatz des Kunden entsprechen.
Weitere Informationen beim Bundesministerium der Finanzen
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