EuGH: Fremdes Markenzeichen in vergleichender Werbung erlaubt
Wie FAZ berichtete ist, aufgrund eines aktuellen Urteils des Europäischen Gerichtshofs, in vergleichender Werbung die Benutzung des Markenzeichens eines Konkurrenten unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Donnerstag, dass der Mobilfunkdienstleister O2 sich nicht auf seine Markenrechte berufen kann, um der Konkurrentin Hutchison 3G die Verwendung der O2-Blasen in einem Werbefilm zu verbieten.
Die Werbung sei insgesamt nicht irreführend gewesen, erklärte der Gerichtshof.
Der komplette Bericht ist hier zu finden.
| Mitglied | Diskussion |
|---|


