Datenhandel: "Die sichtbare Spitze des Eisbergs wird größer"
Bereits am 11. August hatte die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZ SH) dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine CD aus einem Lübecker Callcenter übergeben, auf der mehr als 17.000 Personendatensätze enthalten waren mit Angaben zu Namen, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und Kontoverbindung.
Die Struktur dieser Daten wies auf eine Herkunft von der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL) hin.
Am 18. August, wurde dem ULD nun erneut eine CD mit über 130.000 Datensätzen zugänglich gemacht, davon ca. 70.000 mit Kontoangaben, die von der Norddeutschen Klassenlotterie (NKL) und der SKL stammen.
Ergänzend zu den Informationen, die vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf dessen Pressekonferenz in Berlin bekannt gegeben wurden, teilt das ULD Folgendes mit: Seit Mittwoch haben Hunderte besorgter Menschen im ULD angerufen, um zu erfahren, ob sie auf der zuerst gefundenen CD aufgeführt sind. Dies hat dazu geführt, dass das ULD zwei Tage lang telefonisch fast nicht erreichbar war.
Daher bittet das ULD dringend – auch im Interesse der Aufklärung der Vorgänge – vorläufig von weiteren Anfragen abzusehen. Viele Anrufer schilderten teilweise erschreckende Geschichten über unberechtigte Abbuchungen von ihren Girokonten und über sog. Cold Calls mit unverschämten Werbe- und Ausforschungsversuchen.
Immer wieder wurde berichtet, dass von Girokonten vor allem von älteren Menschen ohne jegliche Gegenleistung Geld abgebucht wurde – oft über lange Zeit. Ein Schwerpunkt der Betroffenenberichte bezieht sich auf unzulässige Abbuchungen durch die Firma Lotto Team.
Thilo Weichert, Leiter des ULD: „Der illegale Datenhandel und die illegale Datennutzung haben offensichtlich eine Dimension, die sich rechtschaffene Menschen bisher nicht vorstellen konnten."
Verantwortlich sind viele Stellen: Es ist zumindest Ausdruck für mangelnde Datensicherheit, dass Datensätze in diesem Umfang aus Firmen heraus und in kriminelle Kanäle gelangten.
Firmen, die sich von Callcentern (Schein-) Verträge vermitteln lassen, bei denen es zu häufigeren Stornos und den uns bekannten Beschwerden kommt, ohne diese der Polizei wegen Betrugsverdachts zu melden, machen sich bezüglich des finanziellen Schadens der Verbraucher und des Datenmissbrauchs zumindest moralisch, wahrscheinlich auch rechtlich, mitschuldig.
Geldinstitute sind verpflichtet, bei mehrfachen Rückbuchungen sowie bei glaubhaften Kundenberichten über Betrugsversuche ihre Kunden wie Geschäftspartner dadurch zu schützen, dass sie diese bei derartigen Auffälligkeiten warnen und auf Risiken hinweisen.
Unaufgeforderte Telefonwerbung bei Endverbrauchern nicht legal
Die Gesetzeslage ist klar: Die Praxis des Verkaufs von Kontodaten ist ebenso illegal wie die unaufgeforderte Telefonwerbung – also sog. Cold Call.
Das ULD wird seine Ermittlungen fortsetzen und hierbei – wie schon bisher – mit der Verbraucherzentrale, den außerdem zuständigen Datenschutzinstitutionen und den Strafverfolgungsbehörden eng zusammenarbeiten.
Weitere Hinweise sind im Internet verfügbar unter www.datenschutzzentrum.de/kontodaten
| Mitglied | Diskussion |
|---|


