Passagier-Rechte-Spezialist EUclaim setzt Ansprüche für Fluggäste nach EU-Recht durch
Ab sofort können Reisende, deren Flüge stark verspätet, umgebucht oder annulliert wurden oder die nicht befördert wurden, ihre Ansprüche auf Entschädigung im internet einfordern. Das geltende Recht sieht vor, dass Fluggesellschaften hier bis zu 600 Euro an ihre Passagiere zahlen müssen.
Dem Passagier entstehen vorab keine Kosten. Im Falle eines Gerichtsverfahrens übernimmt EUclaim das finanzielle Risiko. Nur bei Erfolg behält der Dienstleister rund ein Viertel der Ausgleichszahlung für seine Arbeit und anfallende Gebühren ein. Alle Ansprüche können im Internet eingereicht werden. Dort erfährt der Fluggast auch, ob seine Forderung Aussicht auf Erfolg hat und wie hoch die Entschädigung ausfallen könnte.
Die EG Verordnung 261/2004 regelt die Entschädigungsleistungen für Passagiere, die von Nichtbeförderung, Annullierung, extremer Verspätung oder unfreiwilliger Herabstufung der Reiseklasse betroffen sind. Demnach haben Fluggäste in allen Fällen, die von der Fluggesellschaft verschuldet wurden, ein Anrecht auf eine zusätzliche Entschädigungszahlung zwischen 250 und 600 Euro.
In der Praxis berufen sich die Fluggesellschaften häufig jedoch auf "höhere Gewalt" und zahlen nicht, so EUclaim. Dagegen vorzugehen ist für den einzelnen Fluggast in der Regel sehr schwierig. EUclaim sammelt kontinuierlich die Daten sämtlicher Verkehrsflüge und verfügt so über ein präzises Bild der tatsächlichen Flugbewegungen. Auf dieser Basis kann EUclaim nachweisen, ob sich eine Fluglinie unberechtigt auf höhere Gewalt beruft. Die gespeicherten Beweise führen meist zu einer außergerichtlichen Einigung.
Den genauen Wortlaut der Europäischen Verordnung 261/2004 finden Sie unter: http://euclaim.de/l_04620040217de00010007.pdf
Weitere Infos unter www.euclaim.de
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