Reise Accessoires : Neue Regeln bei der Einreise in die Europäische Union ab 1.12.08
Geschrieben von redaktion am 01.12.2008 15:55 (3635 x gelesen)

Reisefreimengen: Neue Regeln bei der Einreise in die Europäische Union ab 1. Dezember 2008

Seit 1. Dezember 2008 sind neue Regeln für zoll- und steuerfreie Einfuhren von Waren in Kraft getreten.

Für Reisende, die in ihrem persönlichen Reisegepäck Waren in die EU einführen, gelten fortan günstigere Bedingungen. Der derzeitige Freibetrag von 175 Euro wird für See- und Flugreisende auf 430 Euro und für Reisende im Straßen- und Binnenwasserverkehr auf 300 Euro angehoben. Die Höchstmengen für Parfum, Eau de Toilette, Kaffee und Tee werden abgeschafft. Die Freimenge für nicht schäumenden Wein wird von 2 auf 4 Liter erhöht. Für Einfuhren von Bier gilt künftig eine Höchstmenge von 16 Litern.

Zudem können EU-Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Gesundheitspolitik die Freimengen für Tabakerzeugnisse begrenzen. Der EU-Steuernkommissar Kovács sagte: „Die ab heute im Reiseverkehr geltenden neuen Freibeträge und Freimengen sind eine gute Nachricht für die Reisenden in Europa".

Kovács weiter: "Von den bisher geltenden Regelungen, die seit 1969 in Kraft sind, haben viele im heutigen Reiseverkehr keine Bedeutung mehr. Ab heute können die Bürgerinnen und Bürger von fast verdoppelten Freibeträgen und großzügigeren Freimengen für alkoholische Getränke ausgehen, wenn sie Waren in ihrem persönlichen Reisegepäck in die Europäische Union einführen. Gleichzeitig verringern sich die Verwaltungskosten der Mitgliedstaaten dadurch, dass sie eher geringfügige Zoll- oder Steuerbeträge nicht mehr erheben müssen.”

Flugreisende können ab heute also höchstens 200 Zigaretten, 1 Liter Spirituosen, 4 Liter Wein, 16 Liter Bier sowie andere Waren im Wert bis zu 430 Euro (Spielwaren, Parfum, elektronische Geräte…) einführen.

Zölle und Steuern fallen nur auf die darüberliegenden Mengen an; eine Aufteilung des Wertes der einzelnen Waren ist hierbei nicht zulässig.

Durch die neuen Regeln verringern sich gleichzeitig die Verwaltungskosten der Mitgliedstaaten, die derzeit noch bei der Einziehung geringfügiger Beträge für Zölle und Steuern entstehen.

Alle Informationen im Einzelnen und einen Überblick über die neuen Bestimmungen finden Sie hier.

Quelle: Europäische Kommission


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