Neue Regelung zur Umweltprämie / Abwrackprämie für Altautos in Deutschland
Die mit dem Konjunkturpaket II eingeführte Umweltprämie hat die Nachfrage nach Neu- und Jahreswagen kräftig angekurbelt.
Bei den Autohändlern ist die Umweltprämie ein "Renner". 440.000 Anträge liegen nach dem alten Antragsverfahren vor und 430.000 online-Reservierungen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) arbeitet die Anträge chronologisch ab. Bisher hat es 70.000 Anträge genehmigt.
Umweltprämien (Abwrackprämien) Anträge jetzt online stellen
Seit dem 30. März kann die Umweltprämie online beantragt werden. Darüber hinaus gilt ein neues Antragsverfahren. Jetzt kann die Prämie reserviert werden, wenn der Kaufvertrag eines Autos vorgelegt wird.
Nachweis der Verschrottung des Altwagens innerhalb von sechs Monaten erbringen
Zur Auszahlung kommt es aber erst, wenn die Verschrottung des alten Autos nachgewiesen wird. Außerdem muss der Neu- oder Jahreswagen zugelassen sein. Dieser Nachweis kann innerhalb von sechs Monaten erfolgen, sodass sich auch längere Lieferzeiten nicht nachteilig auswirken.
Einen Antrag nach dem alten Verfahren kann noch stellen, wer sämtliche Antragsvoraussetzungen (einschließlich Abgabe des Original -Fahrzeugbriefs des verschrotteten Pkw) bis einschließlich 29. März erfüllt hat. Der Antrag muss dann bis spätestens 15. April beim BAFA eingehen.
Reservierung der Umweltprämie mit Kaufvertrag des Neuwagens möglich
Da die Umweltprämie sehr gut angenommen wird, sind sich viele Autokäuferinnen und Autokäufer unsicher, ob sie auch bei längeren Lieferzeiten noch in den Genuss der Prämie kommen. Deshalb gibt es seit 30. März 2009 ein zweistufiges Reservierungsverfahren für die Umweltprämie:
Wer ein neues Auto gekauft hat, kann sich mit Vorlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Umweltprämie reservieren. Ausgezahlt wird die Prämie dann, wenn die Zulassung des neuen Pkw sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und beides nachgewiesen wird.
Regelungen für Erbfälle
Aufgrund des geänderten Verfahrens ist mit einer weiteren Welle von Neuzulassungen zu rechnen. Es gibt nun auch eine Regelung für Erbfälle. Erben können gegen Vorlage des Erbscheins die Umweltprämie für Autos geltend machen, die auf den Erblasser zugelassen waren.
Das Antragsformular für die Umweltprämie (Abwrackprämie) erhalten Sie unter www.ump.bafa.de
Weitere Infos zum Thema Umweltprämie, im Volk auch Abwrackprmie genannt finden Sie in unserem früheren Bericht hier
| Mitglied | Diskussion |
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| Leser | Geschrieben am: 15.04.2009 12:10 Aktualisiert: 16.09.2011 13:27 |
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Und diese sogenannte Prämie bedeutet zeitgleich einen Existenzfaktor bei den kleinen Autowerkstätten. Durch die hohe Anzahl an Neufahrzeugen mit Werksgarantie, Super-Reperatur-Garantie ect. fährt doch keiner mehr zum Mechaniker um die Ecke, sondern nutzt die Vertragswerkstätten um die Garantie geltend zu machen. Durch die Aufstockung der Prämie auf über 4 Milliarden und geplanten Verlängerungen (Quelle: http://www.kfzabwrackpraemie.de ) wird dies noch schlimmer werden. Alles in Allem keine wirkliche Hilfe für die Automobilindustrie, zu dem die kleinen Werkstätten zweifelsohne auch zählen, sondern nur ein kurzfristiger Statistikverbesserer.
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