Bürger erhalten Zugang zum Bundesgesetzblatt im Internet
Kein gültiges Gesetz ohne Veröffentlich im Bundesgesetzblatt. Ab sofort ist der Bürgerzugang per Internet zur Einsicht des Bundesgesetzblattes möglich. Jedem Bürger ist hiermit die Möglichkeit gegeben, alle Ausgaben des BGBl einzusehen und herunterzuladen.
Allgemeine Informationen zum BGBl.:
Noch vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 1 vom 23. Mai 1949 das Grundgesetz verkündet. Seit diesem Zeitpunkt erscheint das Bundesgesetzblatt in unregelmäßiger Folge immer dann, wenn neue oder geänderte Gesetze, Verordnungen bzw. andere Akte gemäß verschiedener Vorschriften zu verkünden sind.
Ohne Verkündung sind Gesetze oder Verordnungen nicht rechtswirksam.
Das Bundesgesetzblatt spielt daher eine entscheidende Rolle im demokratischen Zusammenspiel. In der Papierausgabe der Bundesgesetzblätter finden Sie die Originaldaten, so wie sie verkündet und grundsätzlich rechtsverbindlich sind.
Weitere Infos unter www.bgbl.de
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