EU-Kommission bewertet Stabilitätsprogramme Belgiens, Österreichs, Rumäniens, Sloweniens, der Slowakei und leitet Defizitverfahren gegen Litauen, Malta, Polen, Rumänien und Ungarn ein
Die Europäische Kommission hat Defizitverfahren gegen Litauen, Malta, Polen, Rumänien und Ungarn eingeleitet. Ausgehend von den im April gemeldeten Haushaltsergebnissen empfiehlt die EU-Kommission dem Rat Fristen für die Bereinigung der Haushaltsdefizite der betroffenen Länder.
Zudem hat sie die verbleibenden Stabilitäts‑ und Konvergenzprogramme Belgiens, Österreichs, Rumäniens, Sloweniens und der Slowakei und damit die letzten für das Jahr 2009 geprüft.
Wie zuvor schon bei den anderen Mitgliedstaaten wird auch für diese Länder aufgrund der anhaltenden Rezession und der Konjunkturpakete von einer merklichen Verschlechterung der Haushaltslage ausgegangen.
In allen fünf Ländern bestehen für die angegebenen Haushaltsziele Abwärtsrisiken. Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister wird die Empfehlungen voraussichtlich bei seinem Treffen im Juli erörtern. Von diesem Zeitpunkt an haben die betreffenden Mitgliedstaaten sechs Monate Zeit, um Maßnahmen zur Korrektur ihres übermäßigen Defizits festzulegen und mit deren Umsetzung zu beginnen.
ÖSTERREICH
Nachdem Österreich 2008 ein Haushaltsdefizit von nur 0,4 % des BIP verzeichnet hatte, sieht sich das Land aufgrund der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise sowie der budgetären Maßnahmen, die in Einklang mit dem Europäischen Konjunkturprogramm angemessenerweise ergriffen wurden, nun einer deutlichen Verschlechterung seiner öffentlichen Finanzen gegenüber.
Das aktualisierte Stabilitätsprogramm geht von einem Haushaltsdefizit von 3,5 % des BIP im Jahr 2009, einem Anstieg auf 4,7 % in den Jahren 2010 bis 2012 und einer Verringerung auf 3,9 % im Jahr 2013 aus. Diese Annahme ist mit Abwärtsrisiken behaftet.
Unter Nutzung des finanzpolitischen Spielraums, über den Österreich dank der Zeiten günstiger Konjunktur und fehlender außenwirtschaftlicher Ungleichgewichte verfügt, hat die österreichische Regierung 2009 und 2010 umfangreiche Konjunkturmaßnahmen von jeweils ca. 1¼ % und 1¾ % des BIP eingeführt, die sowohl Einnahmen- als auch Ausgabeninstrumente enthalten. Diese zielen auf die Stützung privater Einkommen, die Vermeidung von Entlassungen, die Verbesserung der Berufsqualifikationen durch Fortbildungsprogramme und die Schaffung von Investitionsanreizen sowie die Unterstützung der Automobilindustrie ab.
Angesichts der Bewertung wird Österreich aufgefordert, die konjunkturfördernden Maßnahmen im Einklang mit dem Europäischen Konjunkturprogramm planmäßig umzusetzen, den expansiven finanzpolitischen Kurs allerdings umzukehren, sobald die Wirtschaftskrise überwunden ist, und somit wieder auf den Konsolidierungspfad zurückzukehren, der mit der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen vereinbar ist; das im Programm angeführte Vorhaben der Regierung zu konkretisieren, alle zur Erreichung eines gesamtstaatlichen Defizits unter dem Referenzwert von 3 % des BIP bis spätestens 2012 als erforderlich erachteten Maßnahmen zu ergreifen und den Haushaltsrahmen weiter zu verbessern, um die Haushaltsdisziplin auf allen Ebenen des Staates durch mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht zu stärken, namentlich durch eine Angleichung der legislativen, administrativen und finanzpolitischen Zuständigkeitsbereiche zwischen den verschiedenen Regierungsebenen.
BELGIEN
Nach dem drastischen Konjunkturrückgang im letzten Quartal 2008 und im ersten Quartal 2009 wird im aktualisierten Stabilitätsprogramm von einer Ausweitung des Defizits von 1,2 % des BIP im Jahr 2008 auf 3,4% des BIP im Jahr 2009 und 4 % im Jahr 2010 ausgegangen. Danach sieht das Programm einen Rückgang unter den Referenzwert von 3 % des BIP für 2012 und auf 1,5 % des BIP im Jahr 2013 vor. Die öffentliche Schuldenquote, die 2008 aufgrund der Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsystems bei 89,6 % lag, wird voraussichtlich weiter ansteigen auf 95 % im Jahr 2010, bevor sie langsam wieder sinkt auf 92 % im Jahr 2013. Das Fehlen entscheidender Angaben, beispielsweise zu den Ausgaben- und Einnahmequoten, im Programm hat die Möglichkeit, die Glaubhaftigkeit der Defizit- und Schuldenziele des Programms zu bewerten, beeinträchtigt.
Die Defizit- und Schuldenstandsziele sind während des gesamten Programmzeitraums von erheblichen Abwärtsrisiken bedroht, die sich aus den günstigen makroökonomischen Annahmen und dem Mangel an konkreten Maßnahmen ergeben. Darüber hinaus ist das Programm angesichts der Schuldendynamik und der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen nicht ehrgeizig genug in Bezug auf eine entschiedene Korrektur des Defizits, sobald sich die wirtschaftliche Lage bessert.
In Anbetracht der Bewertung durch die Kommission wird Belgien aufgefordert, bis spätestens 20. September eine Aktualisierung des Programms einschließlich einer soliden mittelfristigen Haushaltsstrategie vorzulegen und sich in stärkerem Maße an die Datenvorgaben des Verhaltenskodex, insbesondere im Hinblick auf die obligatorischen Daten, zu halten; die konjunkturfördernden Maßnahmen in Einklang mit dem Europäischen Konjunkturprogramm wie geplant umzusetzen, dabei jedoch eine weitere Verschlechterung des strukturellen Saldos im Jahr 2009 zu vermeiden und den expansiven finanzpolitischen Kurs ab 2010 umzukehren, wenn sich die Wirtschaftslage erwartungsgemäß bessert, um zu einem Konsolidierungspfad zurückzukehren, der mit der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen vereinbar ist; die Qualität der öffentlichen Finanzen zu verbessern durch Annahme eines strengeren Haushaltsrahmens einschließlich verbindlicher mehrjähriger Ausgabenobergrenzen sowie Haushaltsvereinbarungen zwischen den einzelnen Regierungsebenen, und dabei auch Durchsetzungsmechanismen zu schaffen, die die Einhaltung der haushaltspolitischen Ziele gewährleisten; und zur Steigerung des Potenzialwachstums Strukturreformen des Sozialversicherungssystems, des Arbeitsmarktes und der Produktmärkte durchzuführen, die Beschäftigungsquote zu erhöhen und die Haushaltsauswirkungen der Bevölkerungsalterung zu verringern, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern .
RUMÄNIEN
Durch den weltweiten Konjunkturrückgang sind die privaten Kapitalzuflüsse nach Rumänien drastisch eingebrochen, so dass sich die Konjunktur seit dem vierten Quartal 2008 erheblich verlangsamt hat. Das rumänische Konvergenzprogramm geht davon aus, dass das BIP 2009 um insgesamt 4 % schrumpfen wird, bevor dann 2010 ein Nullwachstum und 2011 wieder ein Wachstum von 2,6 % erreicht wird. Da kein finanzpolitischer Handlungsspielraum vorhanden ist und die großen Ungleichgewichte in den öffentlichen Finanzen und der Zahlungsbilanz behoben werden müssen, will Rumänien von 2009 bis 2011 eine restriktive Finanzpolitik betreiben.
Entsprechend den Verpflichtungen Rumäniens im Rahmen der EU-Zahlungsbilanzhilfe wollen die Behörden eine erhebliche Konsolidierungsanstrengung unternehmen, um das Defizit 2009 auf 5,1 % des BIP und bis 2011 möglichst unter 3 % des BIP zu senken. Darüber hinaus sieht das Programm Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltsführung, zur Verschärfung der Finanzmarktregulierung und zur Beschleunigung der Strukturreform vor. Allerdings besteht die Gefahr, dass die tatsächlichen Haushaltsergebnisse schlechter ausfallen, denn noch ist unsicher, wie sich die Gesamtwirtschaft 2009 entwickeln wird, ob die geplanten Ausgabenmaßnahmen tatsächlich umgesetzt werden und mit welchen Maßnahmen die Konsolidierung nach 2009 konkret erreicht werden soll.
Angesichts dieser Bewertung und der Empfehlungen, die nach Artikel 104 Absatz 7 EG-Vertrag zur Korrektur des übermäßigen Defizits an Rumänien gerichtet wurden, wird Rumänien, auch zur Sicherung nachhaltiger Konvergenz und in Einklang mit den wirtschaftspolitischen Maßnahmen, die im Rahmen des mit der Zahlungsbilanzhilfe der Gemeinschaft unterstützten Wirtschaftsprogramms vorgesehen sind, aufgefordert: die Korrektur des übermäßigen Defizits spätestens im Jahr 2011 sicherzustellen; zu diesem Zweck die im Haushalt vom Februar 2009 und im Änderungshaushalt vom April 2009 vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen, insbesondere im Bereich der Löhne im öffentlichen Sektor und der Rentenreform, planmäßig umzusetzen; gegebenenfalls weitere Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um das Defizitziel 2009 zu erreichen und so die Erfüllung der Verpflichtungen sicherzustellen, die im Rahmen des mit der EG-Zahlungsbilanzhilfe unterstützten Programms eingegangen wurden, und die Maßnahmen zu nennen, mit denen der geplante Defizitabbau 2010 und 2011 und insbesondere die geplante Senkung der Lohnsumme im öffentlichen Dienst unterstützt werden soll;
Darüber hinaus sollen konkrete Schritte zur geplanten Verbesserung der Haushaltsführung und der Transparenz unternommen werden, insbesondere durch Aufstellung eines verbindlichen mittelfristigen Haushaltsrahmens, Einsetzung eines unabhängigen Finanzrats, Einführung von Beschränkungen für Haushaltsänderungen im Laufe des Jahres und Aufstellung von finanzpolitischen Vorschriften sowie Neustrukturierung des Vergütungssystems im öffentlichen Sektor einschließlich Bezahlung und Vergünstigungen; im Bereich der Steuerverwaltung die Effizienz der Steuererhebung durch Reform der Steuerverwaltung und Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlage zu verbessern; die Reform des Rentensystems (insbesondere der Rentenindexierung und des Renteneintrittsalters) voranzutreiben, um den erheblichen Anstieg der alterungsbedingten Ausgaben einzudämmen und die Risiken für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verringern, und die Wirksamkeit und Effizienz der Gesundheitsausgaben zu verbessern und die Angebotsseite der Wirtschaft zu stärken, indem spürbare Fortschritte bei der Umsetzung der Strukturreformen erzielt werden, namentlich durch Steigerung von Effizienz und Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung, Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, Bekämpfung der Schwarzarbeit sowie bessere Inanspruchnahme und Verwendung von EU-Mitteln.
SLOWENIEN
Dem aktualisierten Programm zufolge wird sich das Defizit Sloweniens im Jahr 2009 deutlich – auf 5,1 % des BIP – erhöhen, was auf die Wirkung automatischer Stabilisatoren und verschiedener Ermessensmaßnahmen sowie auf die starke Dynamik der Sozialtransfers und Arbeitnehmerentgelte zurückzuführen ist. In den folgenden Jahren, insbesondere 2010, wird das Defizit voraussichtlich allmählich abnehmen, jedoch auch weiterhin über dem Referenzwert von 3 % des BIP liegen. Nach derzeit vorliegenden Informationen erscheint das makroökonomische Szenario für die Jahre 2009 und 2010 optimistisch, und die Haushaltsaussichten sind während des Programmzeitraums mit Abwärtsrisiken behaftet.
Als Reaktion auf das Europäische Konjunkturprogramm hat die slowenische Regierung Konjunkturmaßnahmen verabschiedet, die zusammen mit Steuererleichterungen, die bereits vor Beginn der Krise beschlossen wurden, zu einer Stützung der Wirtschaft beitragen dürften. Die Pakete zielen vor allem darauf ab, die Verschlechterung auf dem Arbeitsmarkt abzumildern und das Wachstumspotenzial und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Die wichtigsten Herausforderungen Sloweniens für die Zukunft bestehen darin, die Konjunkturmaßnahmen wieder zurückzunehmen, die mit einem hohen Risiko behaftete langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Angesichts dieser Bewertung wird Slowenien aufgefordert, die Konjunkturmaßnahmen 2009 im Einklang mit dem Europäischen Konjunkturprogramm umzusetzen, im Jahr 2010 programmgemäß mit der Rücknahme der Konjunkturmaßnahmen zu beginnen und vor dem Hintergrund der erwarteten Konjunkturbelebung 2011 die vorgesehene Anpassung zu verstärken; dabei ist auf eine strenge Kontrolle der Staatsausgaben zu achten. Zudem sollte Slowenien angesichts des projizierten Anstiegs der alterungsbedingten Ausgaben die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen verbessern und dazu die Reform des Altersversorgungssystems insbesondere im Hinblick auf eine längere Lebensarbeitszeit fortsetzen.
SLOWAKEI
Das Stabilitätsprogramm der Slowakei sieht ein Haushaltsdefizit von 3,0 %, 2,9 % und 2,2 % des BIP für die Jahre 2009, 2010 bzw. 2011 vor. Diese Haushaltsprojektionen beruhen auf ausgesprochen günstigen makroökonomischen Annahmen. Um die mittelfristigen Haushaltsziele zu erreichen, sollte die für die Zeit nach 2009 geplante strukturelle Konsolidierung verstärkt werden, und die Konsolidierungsbemühungen müssen durch konkrete ausgabenseitige Maßnahmen untermauert werden.
Darüber hinaus stellt die Verschlechterung der öffentlichen Finanzen ein Risiko für die langfristige Tragfähigkeit dar. In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, stabile Regeln für die vollständig kapitalgedeckte Säule des Altersversorgungssystems festzulegen, um Unsicherheiten für die Geschäftsstrategie von Pensionsfonds zu vermeiden. Die Slowakei hat in Übereinstimmung mit dem Europäischen Konjunkturprogramm budgetäre Impulse beschlossen, die vor allem auf benachteiligte Gruppen abzielen und überwiegend zeitlich befristet sind.
Angesichts dieser Bewertung wird die Slowakei aufgefordert, die im Einklang mit dem Europäischen Konjunkturprogramm beschlossenen Maßnahmen zur Bewältigung der Krise wie geplant umzusetzen, angesichts der erwarteten konjunkturellen Erholung ab 2010 für eine Konsolidierung zu sorgen und die Haushaltsstrategie ab 2010 mit konkreten ausgabensenkenden Maßnahmen zu untermauern; dabei sollten auch rechtsverbindliche Ausgabenobergrenzen für den Gesamtstaat festgelegt werden, um die Haushaltsdisziplin auch in Zeiten geringerer Einnahmen zu wahren.
Schließlich wird die Slowakei aufgefordert, angesichts der kommenden Herausforderungen durch die alternde Bevölkerung feste Regeln für die vollständig kapitalgedeckte Säule des Altersversorgungssystems vorzusehen, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern.
Defizitverfahren
UNGARN
Im Juli 2004 wurde direkt nach dem EU-Beitritt Ungarns ein Defizitverfahren eröffnet und dem Land empfohlen, sein Defizit bis 2008 unter 3 % des BIP zu senken. Diese Empfehlung wurde angesichts der unzulänglichen Maßnahmen Ungarns zunächst im März 2005 und dann erneut im Oktober 2006 wiederholt. Im Oktober 2006 verlängerte der Rat gleichzeitig die Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits auf 2009.
Seit Mitte 2006 hat Ungarn merkliche Fortschritte in Richtung einer Korrektur der Schieflage in den öffentlichen Haushalten erzielt. Die Zielvorgaben für das nominale Defizit wurden deutlich übertroffen und das Defizitergebnis von über 9 % des BIP im Jahr 2006 auf 3,4 % im Jahr 2008 verringert. Allerdings hat sich die aktuelle Finanzkrise als schwere Belastung für die ungarische Wirtschaft erwiesen. Deshalb haben die Behörden im Oktober 2008 ein neues wirtschaftspolitisches Programm angenommen, das sich auf ein hauptsächlich von EU und IWF getragenes internationales Finanzhilfepaket im Umfang von 20 Mrd. EUR stützen kann.
Wegen der erheblichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Aussichten mit einem BIP, das dieses Jahr um rund 6½ % schrumpfen soll, ist die Frist 2009 trotz mehrerer Runden zusätzlicher Korrekturmaßnahmen jedoch nicht mehr erreichbar. Da das Land wirksame Maßnahmen ergriffen hat, das Defizitergebnis aber stark unter unerwarteten wirtschaftlichen Rückschlägen gelitten hat, sieht der überarbeitete Pakt die Möglichkeit vor, eine geänderte Empfehlung zu veröffentlichen, in der die Frist für die Defizitkorrektur verlängert werden kann.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Kommission dem Rat, die ungarische Regierung zu einer Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2011 aufzufordern, was angesichts der außergewöhnlichen Intensität und Dauer der derzeitigen Rezession sowie der Schwächen des Finanzsektors angebracht erscheint. Zu diesem Zweck sollten die Verschlechterung der Haushaltsposition 2009 eingedämmt und die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen zur Sicherung einer neuerlichen Rückführung des Gesamtdefizits ab 2010 rigoros durchgeführt werden.
Der Schwerpunkt sollte dabei stärker auf strukturelle Maßnahmen verlegt werden. Zudem wird Ungarn ersucht, zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen, die erforderlich sind, um die Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2011 zu erreichen, rechtzeitig auszuarbeiten und zu verabschieden. Die Haushaltskonsolidierung muss sich in eine umfassende Strategie für Strukturreformen einfügen und durch eine rigorose Umsetzung des unlängst verabschiedeten Gesetzes über die Haushaltszuständigkeit untermauert werden.
LITAUEN
Laut den Daten, die im April 2009 von den litauischen Behörden gemeldet wurden, erreichte das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2008 einen Stand von 3,2 % des BIP. Damit lag das Defizit zwar nahe am Referenzwert von 3 %, doch kann die Überschreitung dieses Wertes weder als Folge besonderer Umstände noch als nur vorübergehend betrachtet werden.
Ausgehend von den verfügbaren Informationen ist nach der Frühjahrsprognose 2009 der Kommissionsdienststellen damit zu rechnen, dass sich die öffentlichen Finanzen bei einer unveränderten Politik in den Jahren 2009 und 2010 weiter erheblich verschlechtern werden (das Defizit soll in diesen Jahren auf 5,4 % des BIP bzw. 8,0 % des BIP steigen).
Mit Blick auf die äußerst schwachen wirtschaftlichen Grundlagen und das Ausmaß des Defizits erscheint das Jahr 2011 als Korrekturfrist angemessen. Eine jährliche finanzpolitische Anstrengung von durchschnittlich mindestens 1,5 % des BIP im Zeitraum 2009-2011 wäre dann erforderlich. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten die litauischen Behörden die im Haushalt 2009 und im Nachtragshaushalt 2009 vorgesehenen finanzpolitischen Maßnahmen durchführen.
Litauen wird außerdem empfohlen, weitere Maßnahmen ins Auge zu fassen, um einer Verschlechterung der öffentlichen Finanzen im Jahr 2009 entgegenzuwirken, und für 2010 zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen auszuarbeiten, um diesen Konsolidierungspfad einzuhalten. Ferner wird Litauen empfohlen, die haushaltspolitische Führung und Transparenz zu stärken, indem der mittelfristige Haushaltsrahmen verbessert und die Ausgabendisziplin gestärkt wird, und den Haushaltsvollzug über das gesamte Jahr hinweg besser zu überwachen.
MALTA
Nachdem die maltesischen Behörden Daten vorgelegt hatten, aus denen ein Defizit von 4,7 % des BIP im Jahr 2008 hervorging, nahm die Kommission am 13. Mai als ersten Schritt im Rahmen des Defizitverfahrens einen Bericht nach Artikel 104 Absatz 3 EG-Vertrag an. Darin gelangte sie zu dem Schluss, dass weder das Defizit- noch das Schuldenstandskriterium des EG-Vertrags erfüllt sind.
In ihrer Empfehlung an den Rat erklärt die Kommission, Malta müsse das übermäßige Defizit auf glaubhafte und nachhaltige Weise bis 2010 beenden, indem die für 2009 geplanten budgetären Maßnahmen konsequent umgesetzt und eine weitere Verschlechterung der öffentlichen Finanzen vermieden werden.
Für 2010 werden neue Konsolidierungsmaßnahmen gefordert. In der Empfehlung werden die maltesischen Behörden ferner aufgefordert, sicherzustellen, dass die Haushaltskonsolidierung auch nach der Korrektur des übermäßigen Defizits in Richtung auf das mittelfristige Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts fortgesetzt wird. Zu diesem Zweck sollen die maltesischen Behörden die für eine dauerhafte Konsolidierung und die Stärkung des mittelfristigen Schwerpunkts des Haushaltsrahmens erforderlichen Maßnahmen klar benennen .
POLEN
Den Daten zufolge, die im April 2009 von Polen gemeldet wurden, erreichte das gesamtstaatliche Defizit 2008 3,9 % des BIP und überstieg damit den Referenzwert von 3 %. Dieses Ergebnis lag deutlich über den im Konvergenzprogramm vom Dezember genannten Erwartungen für 2008 von 2,7 %. In seiner Datenmeldung korrigierte Polen das Defizitziel für 2009 auf 4,6 %, während die Kommissionsdienststellen in ihrer Frühjahrsprognose 2009 von 6,6 % ausgehen, da sie bei unveränderten Rahmenbedingungen ein weniger optimistisches makroökonomisches Szenarium annehmen. Polen hat jüngst seine Wachstumsprognose für dieses Jahr nach unten revidiert und angekündigt, dass das gesamtstaatliche Defizit wohl deutlich über dem Wert von 4,6 % des BIP liegen wird, von dem es in seiner Datenmeldung im Frühjahr 2009 für das laufende Jahr ausgegangen war. In ihrem nach Artikel 104 Absatz 3 erstellten und am 13. Mai veröffentlichten Bericht kam die Kommission zu der Auffassung, dass das Defizit nicht in der Nähe des Referenzwerts von 3 % des BIP lag und dass der Referenzwert nicht im Sinne des EG-Vertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspakts als ausnahmsweise oder vorübergehend überschritten angesehen werden kann.
Aufgrund der besonderen Umstände, die vor allem auf die Weltwirtschaftskrise zurückzuführen sind, die einen Einbruch der Exporte, eine Verschärfung der Bedingungen für die Vergabe von Hypothekar- und Unternehmenskrediten sowie einen Strukturwandel in der Wirtschaft und damit auch rasch ansteigende Arbeitslosenzahlen nach sich zog, kann der Rat die Korrektur des übermäßigen Defizits in einem mittelfristigen finanzpolitischen Rahmen genehmigen. Entsprechend der Empfehlung der Kommission an den Rat, sollte Polen sein derzeitiges übermäßiges Defizit bis spätestens 2012 beenden. Dies erfordert eine durchschnittliche jährliche haushaltspolitische Anstrengung von etwa 1¼ -1½ Prozentpunkten des BIP ab 2010. Zur Eindämmung der Rezession und um gleichzeitig ein langfristig nachhaltiges Wachstum zu gewährleisten, sollte Polen die für 2009 geplanten Maßnahmen zur Konjunkturbelebung, insbesondere den Investitionsplan, umsetzen und dabei eine weitere Verschlechterung der öffentlichen Finanzen vermeiden.
Eine glaubwürdige und nachhaltige Korrektur des übermäßigen Defizits erfordert eine rasche Festlegung der einzelnen Maßnahmen, die für die Konsolidierung notwendig sind, um so die laufenden Primärausgaben in den kommenden Jahren, insbesondere die Sozialausgaben, einzudämmen und einen verbindlich festgelegten mittelfristigen Haushaltsrahmen, indem beispielsweise der Anstieg der laufenden Primärausgaben gesetzlich begrenzt und die Haushaltsausführung über das gesamte Jahr hinweg eingehend überwacht wird.
RUMÄNIEN
In Rumänien erreichte das Haushaltsdefizit 2008 5,4 % des BIP (siehe oben), was vor allem auf Ausgabenüberschreitungen, insbesondere bei den Löhnen im öffentlichen Sektor und Sozialleistungen, sowie auf allzu optimistische Einnahmenprojektionen sowie in geringerem Maße den konjunkturbedingten plötzlichen Einnahmenrückgang im letzten Quartal 2008 zurückzuführen war. Grund für die steigenden Haushaltsdefizite war auch, dass in Zeiten günstiger Konjunktur keine Konsolidierungsanstrengungen unternommen wurden. Ab 2009 zielt die Finanzpolitik darauf ab, das Haushaltsdefizit in Einklang mit dem Wirtschaftsprogramm, das die rumänischen Behörden im Rahmen der internationalen Finanzhilfe für das Land beschlossen haben, zu korrigieren.
Angesichts der großen Ungleichgewichte und der allgemeinen Wirtschafts- und Finanzlage empfiehlt die Kommission, dass Rumänien sein übermäßiges Defizit bis 2011 korrigiert. Die vorgeschlagene Frist stimmt mit den Zielen überein, die im Rahmen der internationalen Finanzhilfe für den Bereich der öffentlichen Finanzen vereinbart wurden.
Die rumänischen Behörden werden zu diesem Zweck aufgefordert, a) die im Haushalt vom Februar 2009 und im Änderungshaushalt vom April 2009 vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen, insbesondere im Bereich der Löhne im öffentlichen Sektor und der Rentenreform, planmäßig umzusetzen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu beschließen und durchzuführen, um das Defizitziel 2009 zu erreichen ; b) ab 2010 eine finanzpolitische Konsolidierungsanstrengung von mindestens 1 ½ % des BIP pro Jahr sicherzustellen, und c) die zur Einhaltung dieses Konsolidierungspfads nach 2009 erforderlichen Maßnahmen zu präzisieren und die geplanten Korrekturmaßnahmen rigoros umzusetzen ; insbesondere sollte die Konsolidierung vorrangig über die Ausgabenseite erfolgen und sollten sich die Maßnahmen auf eine Eindämmung der laufenden Ausgaben, vor allem für Löhne und Gehälter im öffentlichen Sektor, konzentrieren ; jede Gelegenheit für einen rascheren Defizitabbau zu nutzen ; zur Verabschiedung der zusätzlichen Maßnahmen bereit zu sein, die notwendig werden könnten, um das übermäßige Defizit spätestens 2011 zu korrigieren.
Quelle: Europäische Kommission
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