Lufthansa übernimmt Austrian Airlines
Die EU-Kommission hat die geplante Übernahme von Austrian Airlines durch die Deutsche Lufthansa AG nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Freigabe ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass Lufthansa die angebotenen Maßnahmen zur Beseitigung der wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission umsetzt.
Die am 1. Juli 2009 eingeleitete eingehende Untersuchung der Kommission ergab, dass der Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form auf mehreren Strecken wettbewerbsrechtlich bedenklich gewesen wäre.
Im Zuge der Untersuchung konnte die Kommission die Zahl der Strecken, auf denen sie eine Einschränkung des Angebots und einen Anstieg der Preise befürchtete, auf die Strecken Wien-Frankfurt, Wien-München, Wien-Stuttgart, Wien-Köln und Wien-Brüssel einschränken. Durch die von Lufthansa angebotenen Verpflichtungszusagen werden die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission in Bezug auf alle diese Strecken ausgeräumt.
Lufthansa ist die größte deutsche Fluggesellschaft mit Drehkreuzen in Frankfurt und München. Das Unternehmen kontrolliert bereits Swiss, Air Dolomiti, Eurowings und Germanwings.
Kürzlich übernahm Lufthansa auch British Midland und SN Brussels Airlines. Austrian Airlines ist die größte österreichische Airline mit dem Drehkreuz Wien. Zu ihren Tochterunternehmen zählen Lauda Air und Tyrolean Airways. Sowohl Lufthansa als auch Austrian Airlines sind Mitglieder der Star Alliance.
Die Transaktion umfasst drei Bestandteile:
* Lufthansa zahlt einen Kaufpreis von 366.268,75 EUR.
* Der Staat erhält einen Besserungsschein, aus dem ein zusätzlicher Zahlungsanspruch erwachsen kann.
* Lufthansa hat verlangt, dass Österreich das Kapital der Austrian Airlines um 500 Mio. EUR aufstockt, um die hohe aufgelaufene Verschuldung von Austrian Airlines auszugleichen. Ohne Kapitalerhöhung von Seiten des Staates wird Lufthansa Austrian Airlines nicht erwerben.
Die Kommission hat den von den österreichischen Behörden vorgelegten Umstrukturierungsplan geprüft und festgestellt, dass dieser mit den anwendbaren Gemeinschaftsregeln im Einklang steht.
Die Beihilfe beschränkt sich auf das Mindestmaß, und die vorgeschriebene Kapazitätsverringerung wird in Verbindung mit einer Wachstumsobergrenze ausreichen, um mit der Übernahme verbundene Wettbewerbsbedenken auszuräumen. Die Kapazität von Austrian Airlines wird bis Ende 2010 im Vergleich zu Januar 2008 um 15 % verringert.
Im Anschluss daran wird die Kapazitätssteigerung von Austrian Airlines auf den Durchschnitt der Steigerungsrate, die für die Mitgliedsluftfahrtunternehmen der Association of European Airlines ermittelt wurde, begrenzt. Diese Obergrenze gilt bis Ende 2015 oder bis Austrian Airlines ein ausgeglichenes Betriebsergebnis erzielt, falls dies früher eintritt. Austrian Airlines senkt ferner seine Beteiligung an der Schedule Coordination Austria GmbH auf 25 %.
Quelle: eu-kommission.de
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