Politik und Gesellschaft : Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen: Erweitertes Führungszeugnis ab 1. Mai 2010
Geschrieben von redaktion am 29.04.2010 13:10 (5794 x gelesen)

Besserer Schutz für Kinder und Jugendliche ab 1. Mai 2010

Kinder und Jugendliche werden durch ein neues "erweitertes Führungszeugnis" nun besser geschützt. Arbeitgeber können damit Menschen mit bestimmten Vorstrafen (z.B. wegen Verbreitung von Kinderpornographie) besser von beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten fernhalten, bei denen viel Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen besteht.

Das erweiterte Führungszeugnis wird nach dem neuen § 30a BZRG erteilt,

* wenn dies in einem Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist.

Beispiele: Die praktisch bedeutsamste Vorschrift ist § 72a des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII). Sie richtet sich an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die für die Wahrnehmung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe keine Person beschäftigen oder vermitteln dürfen, die rechtskräftig wegen einer bestimmten Straftat verurteilt worden ist (in der ab 1. Januar 2009 geltenden Fassung: Straftaten nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f oder den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB). Ein vergleichbares Beschäftigungsverbot enthält auch § 25 Jugendarbeitsschutzgesetz für Personen, die Lehrlinge ausbilden.

* demjenigen, der eine Tätigkeit ausüben will, die geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen, wie die berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger.

Beispiele: Erzieher in Kindergärten, Kinder- oder Jugendheimen, Pflegepersonen für die Kindertages- und Vollzeitpflege, Lehrer in Privatschulen, Schulbusfahrer, Bademeister in Schwimmbädern, Jugendsporttrainer, Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen.

Bereits nach geltendem Recht wurden in ein Führungszeugnis regelmäßig alle Verurteilungen - unabhängig vom Strafmaß - wegen bestimmter schwerer Sexualstraftaten nach den §§ 174 bis 180 und § 182 StGB aufgenommen.

Für das erweiterte Führungszeugnis wurde dieser Katalog nun um weitere kinder- und jugendschutzrelevante Verurteilungen wegen Straftaten nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB erweitert.

Künftig wird daher auch beispielsweise eine Verurteilung zu 60 Tagessätzen wegen Verbreitung von Kinderpornographie oder Exhibitionismus im erweiterten Führungszeugnis erscheinen. Bislang erhielt der Arbeitgeber von einer solchen Verurteilung durch ein Führungszeugnis keine Kenntnis.

Die dafür notwendige Änderung des Bundeszentralregisters tritt am 1. Mai 2010 in Kraft.

Druckoptimierte Version Schicken Sie den Artikel an einen Freund
 
Die hier veröffentlichten Artikel und Kommentare stehen uneingeschränkt im alleinigen Verantwortungsbereich des jeweiligen Autors.
Mitglied Diskussion


   

 © Copyright by German News / GermanPress c/o Cybernex GmbH

Deutschlandmagazin | Logo-click | Bayernzeitung | Oktoberfest-TV | German News | Personaltrainer News | Reisekatalogservice Solarinfonews | Single-Videos | Wellness-Special | Cybernex GmbH | Golf Special | Weihnachten Special | Schwarzwald News| Mallorca Revue DE | Pfingsten-Special | Ostern-Special | German Press | High-Speed Market Research | Zeitschriften-Special | Movie Special | Bayern-Special | Oktoberfest-Special | Business meets Spirit | Stressprävention & Burnoutprophylaxe

powered by EBiz Solution & 1&1

Businessmeetspirit.de | Business-meets-spirit.de | Spirit-meets-Business | SpiritmeetsBusiness.de | SpiritmeetsBusiness.com | Glücklich im Leben | Geschenkideen 2012 Geschenkidee 2012 | Geschenkidee 2012 | Glücklich 2012 | Shop

  Klick hier für das komplette German News | German News - Das Deutschland Magazin mit täglichen Nachrichten aus aller Welt - German News your daily news across Germany and Europe
Zur Startseite
 News search / suchen

Erweiterte Suche

 Sponsor Tipp

 Login
Username:

Passwort:


Password vergessen?

Jetzt registrieren!

 

 Specials


 News / Nachrichten

 Dictionary & translation
this site german > english
this site english > deutsch
German-English dictionary

 Sponsors

 Who is online
16 Leser sind online (13 Leser halten sich im Bereich Artikel auf.)

Registrierte Leser: 0
Leser: 16

mehr...

 Facebook Fans
FACEBOOK LINK

 Live Videos & Web Cams

 Werbepartner

 Werbepartner

 

XML/RSS Feeds

Add to My Yahoo!

Add to Google



Get the Klip for this site

Subscribe with Bloglines
 

RSSMicro FeedRank Results
 


Feedage Grade A rated

Partnernetzwerk