E-Justiz-Portal für EU Bürger
Per Mausklick zu den gewünschten Rechtsinformationen: ein neues Online Portal in 22 Sprachen ermöglicht Bürgern jetzt schnelle Hilfe bei Rechtsfragen in der Europäischen Union.
"Das Portal präsentiert sich dem Bürger als moderne, konzise Anlaufstelle für Rechtsinformationen und Rechtsberatung. Die Bürger erhalten die Antwort schnell und in ihrer eigenen Sprache. Wir alle wissen, wie wichtig das ist: Aufgeschobene Gerechtigkeit ist aufgehobene Gerechtigkeit", unterstrich die Vizepräsidentin der Kommission Viviane Reding, die für Justiz, Grundrechte und Unionsbürgerschaft zuständig ist.
Die Eröffnung des Portals ist der erste Schritt auf dem Weg zu einem mehrsprachigen Rechtsportal. In den kommenden Jahren wird das Portal um neue Informationen, Instrumente und Funktionen ergänzt werden. Anfang 2011 sollen Informationen über die Rechte von Opfern und Beklagten in allen EU-Mitgliedstaaten eingestellt werden, darunter auch Informationen über den Umgang mit Verkehrsdelikten in den einzelnen Ländern. Diese Informationen werden Juristen und Bürgern gleichermaßen als Referenz dienen.
Für wen ist dieses Portal?
* Bürger können sich über die Rechtssysteme der 27 Mitgliedstaaten informieren. Das Portal kann Bürgern rasch Auskunft geben, wenn es um Dinge wie Scheidung, Tod, Rechtsstreitigkeiten oder sogar Umzüge geht. Sie können nach einem Rechtsanwalt oder Notar in einem anderen Land suchen, sie können sich darüber informieren, wie sie ein teures Gerichtsverfahren mit Hilfe der Mediation vermeiden, wo sie Klage erheben müssen, welches Recht auf ihren Fall Anwendung findet und ob sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.
* Rechtsanwälte, Notare und Richter können Rechtsdatenbanken konsultieren, Kollegen über das justizielle Netz kontaktieren und Informationen zu Schulungs- und Fortbildungsangeboten abrufen. Das Portal hilft auch bei der Organisation von Videokonferenzen.
* Unternehmen können über das Portal auf Insolvenzregister und Grundbücher zugreifen sowie auf Informationen über geltende Rechtsvorschriften und grenzübergreifende Verfahren.
Sprachbarrieren, an denen solche Informationen oft scheitern, werden mit einem Informationsangebot in allen Amtssprachen der EU überwunden. Die Webseiten stehen in 22 Amtssprachen der EU zur Verfügung. Links leiten die Nutzer zu landesbezogenen Informationen der Mitgliedstaaten weiter.
Mehr dazu unter https://e-justice.europa.eu
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