Steuervorteile nutzen: Minijobber als Kinderbetreuer
Im August beginnt für über 700.0001 Erstklässler die Schule. Viele berufstätige Eltern brauchen jetzt eine Hilfe, die ihr Kind von der Schule abholt oder bei den Hausaufgaben betreut. Wer einen Minijobber im Privathaushalt beschäftigt, kann die Kosten bei der Steuer geltend machen.
Die genaue Höhe erfahren Arbeitgeber beim zuständigen Finanzamt.
Ein weiterer Vorteil: Wer eine Hilfe legal als Minijobber beschäftigt, ist vor finanziellen Ansprüchen abgesichert, falls der Arbeitnehmer einen Unfall hat – zum Beispiel auf dem Weg zur Schule oder beim Spielen mit dem Kind. Die Minijob-Zentrale meldet ihn automatisch bei der gesetzlichen Unfallversicherung an. Diese kommt im Ernstfall für Behandlungskosten und Rehabilitation auf.
Einfache Anmeldung mit dem Haushaltsscheck:
Die Anmeldung eines Minijobbers im Privathaushalt funktioniert ganz unkompliziert. Einfach den sogenannten Haushaltsscheck unter www.minijob-zentrale.de direkt am Bildschirm ausfüllen und per Mausklick an die Minijob-Zentrale senden.
Alternativ kann das einseitige Anmeldeformular auch am Telefon bestellt und mit der Post geschickt werden. Die Minijob-Zentrale kümmert sich um alles Weitere.
Sie meldet den Minijobber zur Unfallversicherung an, berechnet die Abgaben (max. 14,27 Prozent des Arbeitsentgelts) und zieht diese per Einzugsermächtigung vom Konto des Arbeitgebers ein.
Tipp: Eltern, die auf der Suche nach einer Betreuung für ihr Kind sind, können bei der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit ein Stellenangebot einstellen oder eine Hilfe suchen
Mehr Informationen zur Beschäftigung von Minijobbern im Privathaushalt gibt es im Internet (www.minijob-zentrale.de) oder am Service-Telefon unter 01801 200 504 (Festnetzpreis 3,9 ct/Min; höchstens 42 ct/Min aus Mobilfunknetzen) oder 0355 2902 70799.
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