Reise Accessoires : EU Kommission : Kosten für Mobiltelefonieren auf Reisen in Europa auf dem Prüfstand
Geschrieben von redaktion am 11.02.2005 11:14 (1760 x gelesen)

Endlich unternimmt die Europäische Kommission etwas gegen die hohen Roaminggebühren bei Auslandsreisen und hat Mitteilungen an die deutschen Mobilfunkbetreiber T-Mobile und Vodafone versendet.

Die Kommission beanstandet insbesondere die hohen Gebühren, die T-Mobile und Vodafone anderen Mobilfunkbetreibern für internationale Roamingdienste auf Großabnehmerebene berechnen.

Ausländische Mobilfunkbetreiber müssen Anbietertarife für die Nutzung der deutschen Netze von T-Mobile und Vodafone bezahlen, wenn ihre eigenen Abonnenten ihre Mobiltelefone in Deutschland gebrauchen (so genanntes Roaming).

Hohe Anbietertarife schaden den Verbrauchern, da sie an die Abonnenten der Mobilfunkbetreiber voll weitergegeben werden.

E-Plus Online-ShopDie Praktiken der beiden Unternehmen könnten damit unter die Bestimmungen von Artikel 82 des EG-Vertrages über den Missbrauch von Monopolmacht fallen.

Die Kommission hatte am 2. Juli 2004 bereits zwei ähnliche Mitteilungen von Beschwerdepunkten an die Mobilfunkbetreiber Vodafone und O2 gesandt.

Mit diesem Vorgehen will die Kommission gewährleisten, dass die europäischen Verbraucher keine übermäßigen Gebühren bezahlen müssen, wenn sie ihre Mobiltelefone auf Reisen in Europa verwenden.

Die Kommission hat durch die Koordinierung der technischen Normen ermöglicht, dass ein Mobiltelefon auch in anderen EU-Ländern verwendet werden kann. Sie will deshalb verhindern, dass diese Errungenschaft durch hohe Roaminggebühren, die erheblich oberhalb der Tarife liegen, die für Inlandsgespräche auf Mobiltelefonen gelten, neutralisiert wird.

Die Untersuchungen der Kommission weisen darauf hin, dass T-Mobile zwischen 1997 und mindestens bis Ende 2003 seine beherrschende Stellung auf dem deutschen Markt der Erbringung internationaler Roamingdienste an Großabnehmer über sein eigenes Netz missbraucht hat.

Der Missbrauch bestand darin, dass den europäischen Mobilnetzbetreibern überhöhte Anbietertarife berechnet wurden. Hinsichtlich der von Vodafone von Anfang 2000 bis zumindest Ende 2003 berechneten Anbietertarife ist die Kommission zu den gleichen Schlussfolgerungen gelangt.

Gemäß den bei ihren Nachprüfungen im Juli 2001 eingeholten Beweismitteln geht die Kommission davon aus, dass jedes deutsche Einzelnetz von 1997 bis mindestens Ende 2003 einen getrennten Markt bildete.

In diesem Zeitraum befanden sich T-Mobile und Vodafone in einer beherrschenden Stellung auf ihren jeweiligen Netzen. Die Untersuchung hat auch ergeben, dass die mit Roamingdiensten erzielten Gewinne um ein mehrfaches höher waren als die von Mobilfunkbetreibern erbrachten vergleichbaren Dienste.

Auch waren die Tarife für Roaminganrufe wesentlich höher als die Preise, die von T-Mobile und Vodafone für die Anrufe deutscher Abonnenten von unabhängigen Diensteanbietern auf ihren jeweiligen Netzen berechnet werden.

T-Mobile und Vodafone erhalten Gelegenheit, auf die bisherigen Ergebnisse der Kommission schriftlich und mündlich zu antworten. Diese Untersuchungsergebnisse greifen jedoch nicht dem Endergebnis eines Verfahrens vor.

Damit zeigt die EU-Kommission ihre erneute Verbraucherfreundlichkeit und hilft bei Auslandreisen die Gebühren in naher Zukunft zu senken.

Der Gedanke der uneingeschränkten Nutzung des Mobiltelefons zu adäquaten Preisen wird somit ein Stück vorangetrieben und den großen Anbietern wird die "Rote Karte" bei den bisher weit überzogenen Gebühren, die insbesondere den deutschen Verbraucher trafen, gezeigt.

Nicht alles was aus der Feder der Europäischen Kommission stammt ist somit schlecht, was deutsche Politiker bekanntlich gerne der Öffentlichkeit suggerieren möchten.


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