Deutschland und Neuseeland haben am 9. Februar 2005 in Wellington ein Regierungsabkommen über die Koproduktion von Filmen unterzeichnet.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Christina Weiss, begrüßte die künftige enge Zusammenarbeit mit der neuseeländischen Filmindustrie."Der Abschluss des Abkommens zeigt, dass die internationale Kooperation im Filmbereich immer mehr an Bedeutung gewinnt. Dieses Abkommen wird den gegenseitigen kulturellen Austausch und das gegenseitige Verständnis unserer Kulturen vertiefen", sagte Kulturstaatsministerin Christina Weiss.
Das Abkommen soll die Herstellung von deutsch-neuseeländischen Koproduktionen (insbesondere Kino-, Fernseh-, Videofilme und Digitalproduktionen) erleichtern.
Filme, die gemeinsam von deutschen und neuseeländischen Koproduzenten im Rahmen dieses Abkommens hergestellt werden, gelten als nationale Filme.
Damit kommen deutsche und neuseeländische Koproduzenten in den vollen Genuss aller Vergünstigungen, die der Filmindustrie in jedem der beiden Länder zur Verfügung stehen.
Die finanzielle Beteiligung der kooperierenden Produzenten aus Deutschland und Neuseeland kann zwischen 20 und 80 Prozent an den Gesamtkosten des Films variieren. Dieser finanziellen Beteiligung der Produzenten muss eine künstlerische, darstellerische und technische Beteiligung an der Produktion entsprechen.
Gleichzeitig wird eine Gemischte Kommission eingerichtet, die aus Regierungsvertretern und Vertretern der Film-, Fernseh- und Videowirtschaft besteht und die in regelmäßigen Abständen die Anwendung und Entwicklung dieses Abkommens überprüft.
Die Unterzeichnung erfolgte auf deutscher Seite durch den Bundesminister des Äußeren Joschka Fischer und auf neuseeländischer Seite durch die Premierministerin Helen Clark.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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