
Nichtraucher in Gaststätten jetzt besser geschützt (3-Stufenplan liegt vor)
Datum 03.03.2005 16:25 | Thema: Politik und Gesellschaft
| In drei Jahren soll mindestens die Hälfte der Plätze in Restaurants und Gaststätten Nichtrauchern vorbehalten sein. Auf diese verbindliche Regelung einigte sich die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marion Caspers-Merk mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband in dieser Woche.
Damit ist auch im Bereich Gaststätten, Hotels und Restaurants eine wichtige Lücke beim Nichtraucherschutz geschlossen.
Im Gegensatz zu den USA und Italien erfolgt damit in Deutschland kein Ausschluss der Raucher und die Gastronomie hat erkannt, dass der freiwillige Weg immer noch der bessere Weg ist beide Seiten, Raucher und Nichtraucher, in ihren freiwilligen und unfreiwilligen Bedürfnissen zu berücksichtigen.
Wie das Presseamt der Bundesregierung mitteilt, handelte es sich um "sehr konstruktive Gespräche und einer sehr kurzen Verhandlungszeit" in der beiden Seiten sich einig waren, dass eine Vereinbarung vorliegt, die einen wichtigen Schritt für mehr Nichtraucherschutz in deutschen Hotels und Gaststätten bietet".
Die Drogenbeauftragte begrüßte ausdrücklich die Verhandlungsbereitschaft des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), durch die eine gesetzliche Regelung vermieden wurde.
Der DEHOGA wird sich regelmäßig zu bestimmten Stichtagen bei den Mitgliedsbetrieben über den Stand der Umsetzung informieren. Darüber hinaus kontrolliert das Gesundheitsministerium stichprobenartig die Einhaltung der Vereinbarung.
Stufenregelung zum Nichtraucherschutz
Die Vereinbarung orientiert sich an den europäischen Nachbarländern Österreich und Niederlande.
Sie beinhaltet ein stufenweises Vorgehen:
In einem ersten Schritt bis zum 1. März 2006 sollen mindestens 30 Prozent aller Speisebetriebe 30 Prozent ihres Platzangebotes für Nichtraucher bereithalten.
In einer zweiten Stufe bis zum 1. März 2007 müssen mindestens 60 Prozent der Gaststätten 40 Prozent ihrer Plätze für Nichtraucher freihalten.
Zum 1. März 2008 soll schließlich in 90 Prozent aller Gaststätten mit Speisebetrieb mindestens die Hälfte des Platzangebots für Nichtraucher reserviert sein.
Die Regelung betrifft alle Speisebetriebe wie Restaurants, Bistros, Cafés und Kantinen, die über mindestens 75 Quadratmeter Gastfläche oder 40 Sitzplätze verfügen.
Ausgenommen sind Bars, Kneipen und Diskotheken, die nur Getränke oder Snacks anbieten.
Nach Schätzungen des DEHOGA sind rund 100.000 der 250.000 Gaststätten betroffen.
Maßnahmenkatalog der Bundesregierung
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung bezeichnete die erzielte Vereinbarung als weiteren "wichtigen Meilenstein bei dem Bestreben der Bundesregierung, Raucherquoten zu senken." So gilt seit 2002 die Novelle der Arbeitsstättenverordnung, die das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz garantiert.
Außerdem hat die Bundesregierung eine erfolgreiche Präventionskampagne bei Kindern und Jugendlichen gestartet: das erste Mal seit zehn Jahren ist der Raucheranteil bei 12 bis 17-Jährigen rückläufig.
Gäste aus dem Ausland können also von der vernünftigen Freizügigkeit in Deutschland profitieren und müssen nicht erleben, dass die Durchsetzung eines Gesetzes durch die Polizei in Restaurants und Bars erfolgt.
Bravo - geht doch.
Wortlaut der Vereinbarung
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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