Gleiches Arbeitslosengeld II für Ostdeutschland und Westdeutschland geplant

Datum 16.08.2005 14:24 | Thema: Arbeitsmarkt / job market

Arbeitslosengeld II soll für Ostdeutschland an das Westniveau angeglichen werden

Die Bundesregierung plant noch in diesem Monat eine Ost-West-Angleichung des Arbeitslosengeldes II. Die monatliche Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) soll dabei in den neuen Bundesländern um 14 Euro angehoben werden und damit den in Westdeutschland geltenden Regelsatz von 345 Euro erreichen.
Die Angleichung ist notwendig, weil die Unterschiede in den Lebensverhältnissen nicht mehr so groß sind, dass geringere Regelsätze in Ostdeutschland gerechtfertigt wären.

Der Ombudsrat hat mit seinen Mitgliedern Christine Bergmann, Hermann Rappe und Kurt Biedenkopf in seiner Zwischenbilanz vom 29. Juni 2005 bereits darauf hingewiesen. So stellten sie fest, "dass signifikante Kaufkraftdisparitäten auch in den alten Bundesländern festzustellen sind, so dass ein alleiniger Ost-West-Vergleich zu einer Ungleichgewichtung" führen würde.

Eine Differenzierung nach einzelnen Regionen würde allerdings unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen. "Ich glaube nicht, dass man so kleinteilig denken sollte. Das ist ein riesiger Verwaltungsaufwand, das letztlich runterzubrechen auf die einzelnen Arbeitsamtsbezirke", sagte Bundeskanzler Schröder am 15. August im Mitteldeutschen Rundfunk (MDR).

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Die Kosten der Neuregelung belaufen sich auf geschätzte 260 Millionen Euro und werden im Bundeshaushalt 2006 entsprechend berücksichtigt.

Der Stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg wies angesichts eines Haushaltsvolumens von knapp 250 Milliarden Euro darauf hin, dass das Geld im Haushaltsvollzug erwirtschaftet werden soll: "Da braucht es keiner größeren Operationen, um das möglich zu machen", betonte Steg.

Voraussichtlicher Kabinettstermin für den Regierungsentwurf ist der 31. August 2005.

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Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung





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