Einschränkung bei Verlustverrechnung von Medienfonds

Datum 20.12.2005 14:52 | Thema: Geld & Finanzen

Einschränkung bei Verlustverrechnung von Steuersparfonds kurz vor Beschlussfassung

Der Bundestag hat beschlossen, die Verlustverrechnung bei Steuersparfonds einzuschränken. Das Gesetz soll für mehr Steuergerechtigkeit sorgen, denn die Förderung von Steuersparmodellen nutzten bisher vermögende Anleger und Anlegerinnen, um Verluste zu kompensieren.

Verluste etwa aus Medienfonds können dann nicht mehr mit anderen Einkünften verrechnet und somit zum Steuersparen genutzt werden.

Das Bundeskabinett stimmte bereits am 24. November einem entsprechenden Gesetzentwurf zu. Der Bundesrat wird in seiner Sitzung am 21. Dezember über den Gesetzentwurf abschließend beraten.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Verrechnungsmöglichkeiten für Verluste aus Steuerstundungsmodellen zu beschränken, denen
* ein Steuerpflichtiger nach dem 10. November 2005 beitritt oder
* für die nach dem 10. November 2005 mit dem Außenbetrieb begonnen wurde. Der Beschluss von Kapitalerhöhungen und die Reinvestition von Erlösen in neue Projekte stehen dem Beginn des Außenvertriebs gleich.

Geltungsbereich

Betroffen sind in erster Linie Verluste aus gewerblichen Steuerstundungsmodellen: Schiffsbeteiligungen - soweit sie noch Verluste vermitteln-, Medienfonds, so genannte New Energy Fonds, Leasingfonds, Wertpapierhandelsfonds und Videogamefonds.

Außerdem sind Verluste aus selbstständiger Arbeit, aus typischen stillen Gesellschaften, aus Vermietung und Verpachtung (insbesondere geschlossene Immobilienfonds) und Verluste aus sonstigen Einkünften einbezogen. Damit werden Umgehungen vermieden und die Gleichheit der Besteuerung sichergestellt.

Nicht betroffen sind Private Equity und Venture Capital Fonds, da diese ihren Anlegern keine Verluste zuweisen.

Keine Nachteile für die deutsche Filmwirtschaft

Die zuständigen Mitglieder des Bundeskabinetts haben den Auftrag erhalten, die im Koalitionsvertrag erwähnten anderen Förderungsmöglichkeiten für die deutsche Filmwirtschaft zu prüfen.

Dort heißt es dazu: "Wir wollen die Rahmenbedingungen für die deutsche Filmwirtschaft verbessern, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Hierzu gehören international wettbewerbsfähige Verwertungsregelungen und mit EU-Ländern vergleichbare steuerliche Bedingungen, um privates Kapital für Filmproduktionen in Deutschland zu mobilisieren."

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung


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