
Neuregelungen für Arbeitslosengeld II Bezieher ab 1.8.06
Datum 01.08.2006 13:33 | Thema: Politik und Gesellschaft
| Arbeitslosengeld II soll zielgerichtet wirken Vor einem Jahr wurde die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt. Wie die Bundesregierung mitteilt, haben die Erfahrungen gezeigt, dass die Entscheidung für die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einer staatlichen Fürsorgeleistung richtig war.
Die Erfahrungen zeigten aber auch, dass das bestehende System fortentwickelt werden muss, damit jeder erwerbsfähige Hilfebedürftige gezielt und effizient bei der Arbeits- und Ausbildungssuche unterstützt werden kann.
Ab dem 1. August 2006 gelten deshalb folgende Neuregelungen: Noch stärker als zuvor sollen erwerbsfähige Personen so schnell wie möglich in Beschäftigung gebracht werden. Dadurch soll Hilfebedürftigkeit von vornherein entgegengewirkt werden. Zugleich soll die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme geprüft werden.
Sofortangebote für Arbeitslosengeld II Bezieher
Deshalb sollen erwerbsfähigen Personen, die Arbeitslosengeld II beantragen, Sofortangebote unterbreitet werden. Wer innerhalb eines Jahres zwei Mal eine angebotene Stelle oder Qualifizierung ausschlägt, muss mit einer Kürzung bis zu 60 Prozent rechnen. Beim dritten Mal ist sogar eine Kürzung um 100 Prozent möglich.
Freibetrag für Altersversorgung steigt Langzeitarbeitslose dürfen mehr Geld für ihre Altersvorsorge zurücklegen, ohne dass Leistungen gekürzt werden. Der Freibetrag für private Altersvorsorge erhöht sich auf 250 Euro statt zuvor 200 Euro pro Lebensjahr. Freibetrag für sonstige Vermögen sinkt
Der Höchstbetrag für sonstiges Vermögen sinkt im Gegenzug von 200 Euro auf 150 Euro pro Lebensjahr. Von einer Anrechnung unberührt bleiben weiterhin Einzahlungen in eine Riester-Rente zur Altersvorsorge. Neudefinition von Bedarfsgemeinschaften
Auch wird konkretisiert, in welchen Fällen eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt. So wird bei Vorliegen bestimmter Kriterien vermutet, dass eine Bedarfsgemeinschaft besteht.
Hierzu zählen: Dauer der Beziehung, gemeinsames Konto, gemeinsame Kinder, Versorgung von Familienangehörigen und Verwandten. Bestreiten Antragsteller die Existenz einer eheähnliche Gemeinschaft dort, wo sie vermutet wird, so müssen sie dies beweisen.
Außerdem werden mit der Neuregelung gleichgeschlechtliche Partnerschaften eheähnlichen Gemeinschaften gleichgestellt. Verhinderung von unberechtigtem Leistungsbezug
Ziel mit diesen Änderungen ist, unberechtigten Leistungsbezug zu verhindern: Mit Hilfe automatisierter Datenabgleiche und Datenabfragen wird ermittelt, ob Personen zu Unrecht Arbeitslosengeld II beziehen.
Außerdem verfolgen neu eingerichtete Außendienststellen Ordnungswidrigkeiten vor Ort. Bei wiederholten Pflichtverletzungen ist es einfacher, Sanktionen auszusprechen. Weitere Informationen unter www.bmas.bund.de
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