
Bußgeldkatalog für Autofahrer ab 1.8.06 wieder erweitert
Datum 31.07.2006 13:19 | Thema: Auto - Motor - Sport
| Bußgeldkatalog für Autofahrer ab 1. August 2006 erweitert Seit dem 1. April gibt es eine einheitliche Beschilderung für Tunnel sowie Nothalte- und Pannenbuchten. Autofahrer müssen im Tunnel das Abblendlicht einschalten. An den beschilderten Nothalte- und Pannenbuchten darf nur in Notfällen oder bei einer Fahrzeugpanne gehalten werden. Werden die Regelungen nicht eingehalten werden folgende Bußgelder ab dem 1. August 2006 fällig.
Im Tunnel ohne Abblendlicht fahren: 10 Euro Im Tunnel wenden: 40 Euro, 1 Punkt In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt halten: 20 Euro In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt parken: 25 Euro
Frühere Änderungen zu den Bußgeldern für Autofahrer in 2006 finden Sie in German News hier
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