Flüchtlinge werden seit 14.9. an der deutsch-österreichischen Grenze kontrolliert

15 September 2015
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Mehr Bundespolizei im Grenzgebiet Deutschland-Österreich

Während die Kontrollen an den Grenzübergängen zu Österreich beginnen, gibt es noch keine Einigung der Innenminister auf Länderebene. Ebenso sind die Verhandlungen innerhalb der EU bis dato bei der Frage nach dem Verteilungsschlüssel innerhalb der EU von Flüchtlingen gescheitert. Am Montag war aus Sicherheitskreisen zu hören, dass sich die Einsatzzahlen der Bundespolizei im Grenzgebiet auf tausend erhöht haben und seit der Ankündigung der Bundesregierung vom Sonntag weiter steigen. Die Bundespolizei hatte schon am Sonntag mehrere Hundertschaften zur Unterstützung der bayerischen Polizei an die österreichische Grenze verlegt. Im Gegensatz zu Deutschland geht die österreichische Polizeieinsatzleitung sehr cool mit dem Flüchtlingsproblem um und hat bis dato keine Probleme.

Asylsuchende werden nach Informationen des Innenministeriums ab sofort an der österreichisch-deutschen Grenze registriert und daraufhin in ein Erstaufnahmelager verlegt. Dort entscheiden die Behörden einzeln über jeden Asylantrag. So will die Bundesregierung verhindern, dass, wie in den vergangenen Tagen und Wochen, tausende Flüchtlinge unkontrolliert über den Münchner Hauptbahnhof nach Deutschland einreisen. Die Bundespolizei kontrolliert auf Autobahnen und Bundesstraßen sowie in Zügen und nahe den Bahnhöfen im Grenzgebiet.

Das Flüchtlingsdrehkreuz München dürfte in Kürze ausfallen, da am 19. September das Oktoberfest beginnt und erst am 4. Oktober endet. Damit ein Aufeinandertreffen von betrunkenen Wiesnbesuchern mit Flüchtlingen vermieden wird und auch aus Kapazitätsgründen der dann von Besuchern überfüllte Hauptbahnhof keine weiteren Ankünfte von Flüchtlingen verträgt, wird eine Verteilung der Flüchtlings-Sonderzüge noch vor München erfolgen.

Die Grenzkontrollen sollen eine Entzerrung der Flüchtlingsströme bringen und ein zeitliches Fenster öffnen, um eine Aufnahme mit Registrierung der Flüchtlinge nach rechtsstaatlichen Regeln vorzunehmen.

Für die Landeshauptstadt München steht eine Bewährungsprobe noch aus. Mit größeren Komplikationen ist, so die bayerische Polizei, aber vorläufig nicht zu rechnen.

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